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Dezember 3, 2022 - By:

Wintergefahren

Wintergefahren lauern auf dem Dach. Vor Fahrtbeginn heißt es: Runter mit Schnee und Eis vom LKW-Dach. Gefährliche Dachlasten gefährden den nachfolgenden Verkehr und müssen entfernt werden. Doch was sagt die Rechtslage, wer ist dafür verantwortlich und wie geht man vor, wenn der Arbeitgeber keine Hilfsmittel wie etwa ein Gerüst zur Verfügung stellt?

Die Rechtslage ist eindeutig, wenn die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch gefährliche Dachlasten nicht gegeben ist, darf man die Fahrt nicht antreten, auch wenn der Arbeitgeber etwas anderes anordnet. Für die Fahrer ist das eine Zwickmühle, denn gemäß § 23 StVO hat jeder Berufskraftfahrer vor Fahrtantritt dafür Sorge zu tragen, dass sich sein LKW in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet und verkehrssicher ist. Dazu gehört im Winter sowohl die Schneeketten- und Winterreifenpflicht, als auch die Pflicht den LKW von Schneelasten und Eisplatten zu befreien.

Laut BG Verkehr spielt hier ein Sicherheitsbeauftragter als betriebliche Vertrauensperson seiner Kollegen für den Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit eine wichtige Rolle, wenn der Fahrer einen verkehrsunsichern LKW gestellt bekommt.

Ein Sicherheitsbeauftragter kann im betrieblichen Arbeitsschutzausschuss oder im direkten Gespräch mit den Vorgesetzten darauf hinwirken, dass der Unternehmer seiner Pflicht nachkommt, damit seine Mitarbeiter im Winter gut gerüstet ihre Fahrt antreten können“, sagt Martin Küppers, Leiter des Kompetenzfelds Arbeitssicherheit bei der BG Verkehr.

Wir haben nachgefragt, ob Arbeitgeber Hilfsmittel stellen und Fahrer Eis- und Schneereste vom Fahrzeugdach und der Aufliegerplane entfernen. Aus Sicht der Fahrer ist das ein komplexes Thema: Leider sind die Fahrerinnen und Fahrer oft allein und leider werden sie dann auch allein gelassen. Gerüste zum entfernen gibt es kaum. Auf das Dach eines Plan Auflieger darf der Fahrer nicht rauf und auf ein Kühlerdach kommt man kaum rauf. Es gibt Leitern die auch von der Berufsgenossenschaft erlaubt sind aber leider gibt es wenig Firmen die ihren Fahrerinnen und Fahrern so etwas zur Verfügung stellen. Nimmt ja auch Platz weg, sagt der Berufskraftfahrer Dirk Baumgart.

Was droht bei Fahrt mit Eisplatten und bei einem Unfall?

Entfernt der Fahrer gefährliche Dachlasten wie Schnee und Eis nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit 80 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet wird. Und wenn eine herabfallende Eisplatte einen Verkehrsunfall verursacht, beträgt das Bußgeld mindestens 120 Euro. Darüber hinaus könnte der Strafbestand eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315 b StGB gegeben sein. Die Strafvorschrift sieht dafür Geldstrafen und in extremen Fällen sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor.

Wer haftet bei Schäden, der Fahrer oder der Arbeitgeber?

Hier unterscheidet man zwischen Halter und Fahrer. Sollte von einem LKW gefallenes Eis einen Sachschaden verursachen, so kann es vorkommen, dass sowohl Halter aus auch Fahrer für einen Verstoß haften müssen. Denn zwar liegt es am Halter, dafür zu sorgen, dass sein Fahrzeug betriebsbereit ist, doch der Fahrer wiederum hat auch die Verantwortung, sich dessen zu vergewissern, ehe er sich hinter das Lenkrad setzt und haftet bei eigenem Fehlverhalten. Gefährliche Dachlasten wie Schnee und Eis müssen entfernt werden. Zu diesem Zweck können LKW-Fahrer auf einigen Autohöfen und Raststätten spezielle Räumstellen nutzen. Dort können Trucker das Dach ihres Fahrzeugs gefahrlos enteisen.

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