Trust Trans sp z o.o.
+48 539 966 173
info@trust-trans.eu
September 27, 2022 - By:

Mobilitätspaket

Mobilitätspaket: Eine wichtige Änderung der umstrittenen Leitlinien. Die Europäische Kommission hat neue Leitlinien zur Lkw-Rückkehrpflicht veröffentlicht. Für diese Änderung haben sich sowohl Transportunternehmen aus Westeuropa als auch ihre osteuropäischen Kollegen ausgesprochen. Die Generaldirektion Mobilität und Verkehr (DG Move) der Europäischen Kommission hat vergangene Woche neue, überarbeitete Leitlinien zur umstrittenen Bestimmung des Mobilitätspakets veröffentlicht, die im Februar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Es handelt sich um die obligatorische Lkw-Rückkehrpflicht nach acht Wochen internationalem Verkehr.

Die Tatsache, dass die Leitlinien auch Anhänger und Sattelauflieger umfassten, hat praktisch den gesamten europäischen Transportsektor empört. Kritik an den Brüsseler Richtlinien kam aus ganz Europa – aus Ost und West. Der niederländische Verband der Transportunternehmer TLN warnte, dass derart ausgelegte Vorschriften „den einheitlichen Transportmarkt zerstören werden“.

Überdies stellten die Niederländer die praktische Möglichkeit einer Durchsetzung dieser Regelung in Frage und betonten, dass Anhänger und Sattelauflieger über keine Fahrtenschreiber verfügen. Auch einige Politiker hielten die Richtlinien für nicht umsetzbar. Ein Beispiel ist die dänische Verkehrsministerin Trine Bramsen, die sagte, ihr Land werde sich der Auslegung der Europäischen Kommission „nicht beugen“.

Neue Leitlinien

Drei Wochen nach der Ankündigung erschienen auf der Website von DG Move die neuen und überarbeiteten Leitlinien für die Lkw-Rückkehrpflicht. Die Bestimmung zu Sattelaufliegern und Anhängern ist entfallen. Demnach umfasst die umstrittene Regelung des Mobilitätspakets:

Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die der internationalen gewerblichen Güterbeförderung dienen, die die Betriebsstätte des Unternehmens in dem Mitgliedstaat verlassen und Transportunternehmen im Sinne des Art, 5 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 zur Verfügung stehen.

 

Leave a comment