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August 18, 2022 - By:

Frachtführer

Frachtführer verletzte die Vorschriften über Kabotage und Entsendung von Kraftfahrern und wurde streng bestraft. Bei einer routinemäßigen Kontrolle des betroffenen Lastkraftwagens im Süden von Schweden stellte die Polizei eine Reihe von Verstößen fest. Die schwedische Sattelzugmaschine mit einem deutschen Sattelauflieger, die einem großen Speditionsunternehmen gehört, wurde vorige Woche auf der Landstraße Nr. 56 unweit von Hjälmaresund in Südschweden angehalten. Das Fahrzeug wurde von einem Bürger Nordmazedoniens mit bulgarischem Pass geführt – so informiert das schwedische Beförderungsportal tidningenproffs.se.

Laut Erklärungen des Truckers und seines Arbeitgebers führte der LKW eine kombinierte Beförderung aus. Es stellte sich schnell heraus, dass der Fahrer keine Beförderungsdokumente besaß, aber seit vier Wochen in Schweden fuhr. Die Unterlagen übermittelte der Frachtführer an die Polizei. Auf deren Grundlage stellten die Polizisten fest, dass das Unternehmen die neuen Vorschriften über die kombinierte Beförderung nicht berücksichtigt hatte.

Nach Angaben des Inspekteurs Patrick Zetterberg, der sich mit diesem Fall befasste, darf nach den Grundsätzen des Mobilitätspakets ein entsendeter Mitarbeiter maximal drei kombinierte Beförderungen im Rahmen einer Kabotagebeförderung ausführen. Im Resultat wurde der Frachtführer wegen nichtautorisierten Kabotagebeförderungen für schuldig erklärt und mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Schwedischen Kronen (ca. 5.660 EUR) bestraft.

Die Kontrolle ergab zudem, dass der Kraftfahrer nicht als entsandter Arbeitnehmer nach den Vorschriften des Mobilitätspakets angemeldet wurde und nach Mazedonien mit dem Flugzeug zurückgeschickt werden sollte – so das Portal.

Der Frachtführer erkannte an, dass er die Entsendung nicht anmelden müsse, weil die Zugmaschine, die der Kraftfahrer fuhr, in Schweden zugelassen sei. Doch das war ein Irrtum.

Kombinierte oder Kabotagebeförderungen, die in Schweden durchgeführt werden, unterliegen der Entsendemeldung bei der Schwedischen Arbeitsagentur – erläutert die Schwedische Beförderungsagentur auf dem Portal tidningenproffs.se.

Wegen fehlender Meldung wurde der Frachtführer mit einer weiteren Geldstrafe bestraft, die sich ebenfalls auf 60.000 Schwedische Kronen belief. Das Unternehmen bezahlte insgesamt 120.000 Schwedische Kronen (ca. 11.300 EUR), um die Verhängung einer Fahrzeugsperre zu verhindern.

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