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Dezember 28, 2023 - By:

EU-Kompromiss

EU-Kompromiss zur neuen Abgasnorm Euro 7

Trotz der Kritik verschiedener Branchenverbände führt die Europäische Union weiterhin die Abgasnorm Euro 7 ein. Vertreter des Europäischen Parlaments und der EU-Länder einigten sich am 18. Dezember auf entsprechende Regelungen.

Vertreter des Europäischen Parlaments und der EU-Länder einigten sich auf einen Standard für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren sowie von Systemen, Komponenten und einzelnen technischen Einheiten dieser Fahrzeuge im Hinblick auf deren Emissionen und Batterielebensdauer bekannt als Abgasnorm Euro 7.

Die erzielte Einigung sieht vor, die Euro-6-Abgasgrenzwerte für Pkw und Transporter beizubehalten, die Emissionsgrenzwerte für Busse und Lkw jedoch zu verschärfen. Darüber hinaus werden Grenzwerte für den Partikelausstoß von Bremsen (insbesondere bei Elektrofahrzeugen) und Laufzeitvorgaben eingeführt.

Übersicht über die Euro-7-Vorschriften

Die Euro-7-Norm regelt die Abgasemissionen von Kraftfahrzeugen, aber auch andere Emissionsarten wie Reifenverschleiß und Partikelemissionen von Bremsen. Es wurden auch Grenzwerte für die Batterielebensdauer festgelegt.

Die neuen Regeln ersetzen bisher getrennte Emissionsvorschriften für Pkw und Transporter (Euro 6) sowie Lkw und Busse (Euro VI).

Abgasgrenzwerte:

-Die gestern erzielte Interimsvereinbarung behält die bestehenden Euro-6-Abgasgrenzwerte für Pkw und Nutzfahrzeuge bei. Allerdings begrenzt das Abkommen die Emission von Partikeln mit einem Durchmesser von 10 Nanometern (PN10) statt 23 Nanometern wie in Euro 6.

-Abgasemissionen von Bussen und Lkw: Für schwere Busse und Lkw legt das Abkommen strengere Grenzwerte für verschiedene Schadstoffe fest, darunter Stoffe, die nicht in Euro VI geregelt sind, wie z. B. Lachgas (N2O).

-Grenzwerte für Bremsemissionen: Kompromisstext für Pkw und Transporter, spezifischer Grenzwert von 3 mg/km über den Standardfahrzyklus für reine Elektrofahrzeuge und 7 mg/km für alle anderen Antriebsstränge.

-Die Vereinbarung sieht bestimmte Grenzwerte für schwere Lkw vor, nämlich 5 mg/km für reine Elektrofahrzeuge und 11 mg/km für andere Antriebsarten.

Anforderungen an die Lebensdauer:

Der Gesetzgeber hat strengere Anforderungen an die Laufleistung und Lebensdauer aller Fahrzeuge eingeführt; Derzeit beträgt sie bei Pkw und Lieferwagen bis zu 200.000 km bzw. 10 Jahre.

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